Sicherheitsschulung für Wald-Kita-Personal mit HessenForst

Neuer Termin im Februar 2024! 

ACHTUNG: Der richtige Termin ist am 11. und 12. Februar, also Faschingssonntag und Rosenmontag!

Anmeldung ab sofort

Die jetzigen Waldschäden verunsichern viele Erzieher*innen in und Träger von den Natur- und Waldkindergärten. Pressemitteilungen über den Zustand des Waldes tun ihr Übriges.

Die trockenen Sommer der vergangenen Jahre haben zu vielfältigen und oft massiven Schäden im Wald geführt. Viele davon sind offensichtlich, andere erst auf den zweiten oder dritten Blick zu erkennen. Doch wie sind sie genau einzuschätzen? Das feste Waldstück um Bauwagen oder Schutzhütte wird in aller Regel mehrmals jährlich von Förster oder Baumpfleger begutachtet. Wie schaut es aber an den Waldplätzen aus, die die Kindergruppen darüber hinaus aufsuchen? Wie können Schäden an Bäumen erkannt werden? Welche Orte sind gefährlich? Wo kann man sich aufhalten?

Wir haben Herrn Göbel von HessenForst eingeladen, mit uns diese Fragen zu klären und uns Informationen an die Hand zu geben, mit denen die Gefahren gut eingeschätzt werden können.

An zwei Tagen werden wir in einem abwechslungsreichen Mix aus Exkursionen und Indoor-Schulung dem waldigen Thema auf den Grund gehen und uns in der Einschätzung von Gefahren üben.

Wann?

11. und 12. Februar 2024 jeweils 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Ja: Das ist am Faschingssonntag und Rosenmontag – vielleicht die perfekte Ausrede für Faschingsmuffel …. 😉 

Wo?

Kita Sonnengesang in Seligenstadt-Froschhausen, Schulstr. 4

Kosten

160,-€
(für Mitglieder des Landesverbandes 120,-€)

 

Alle Informationen finden sich in unserem  Flyer Sicherheitsschulung Februar 2024 aktualisiert

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2 Antworten

  1. GEW sagt:

    Wie steht Ihr zum Thema Arbeitszeit/Vergütung, wenn Fortbildungen am WE stattfinden? Thorsten

    • Jutta sagt:

      Lieber Thorsten,
      wir sind „nur“ der Anbieter und haben dementsprechend keinen Einfluss darauf, wie die Arbeitgeber das handhaben.
      Es sollte selbstverständlich sein, dass die AN die Fortbildungszeiten ganz normal vergütet oder dafür Freizeitausgleich bekommen.
      Auch wenn das vielleicht keine Antwort im Sinne der GEW ist: Viele – gerade kleine, eingruppige, private – Waldkindergärten tun sich schwer, wenn Wochenendzuschlag gezahlt werden müsste. (Ich nehme an, darauf spielen Sie an.) Aber im Gegensatz zu anderen Sparten, wo Wochenendarbeit regulär stattfindet, handelt es sich hierbei ja nur um einen einzelnen Termin.
      Auf längere Sicht arbeiten wir übrigens darauf hin, dass eine entsprechende Sicherheitsschulung mindestens im Rahmen eines Qualitätsstandards, besser noch als gesetzlich verpflichtend für mindestens eine Person pro (Wald)Kindergarten etabliert wird. Dann dürfte es auch unproblematischer werden, die entsprechenden Gelder beispielsweise vom zuständigen Jugendamt, der Gemeinde etc. erstattet zu bekommen.
      Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage zumindest zum Teil.
      Einen schönen Gruß, Ihre Jutta Schaffert vom Landesverband

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