Masken tragen im Waldkindergarten? Eine Entscheidungshilfe

In der Corona-Einrichtungsschutzverordnung vom 12.04.2021 wird das Tragen einer medizinischen Maske für ErzieherInnen während der gesamten Tätigkeit angeordnet, gleichzeitig in Artikel 2 auf die Ausnahme aus pädagogischen Gründen verwiesen.
Im Brief des HMSI an die Eltern und Fachkräfte vom 16.04.2021 heißt es weiterhin: Fachkräfte entscheiden dabei eigenständig, wann ein pädagogischer Grund vorliegt.
Somit gehen wir davon aus, dass die bisherigen Bestimmungen zur Umsetzung in Außenbereichen mit AHA-
Regelungen im Kontakt unter Erwachsenen und mit den uns anvertrauten Kindern weiter umsetzbar sind.
Das lesen wir z.B. auch in der Begründung zur 31. Allgemeinverordnung  der Hessischen Landesregierung vom 12.04.2021 in der Formulierung: Unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren ist es auf dieser Grundlage geboten, die bislang geltenden umfassenden Schutzmaßnahmen nunmehr bis zum 09.Mai 2021 auch weiterhin aufrechtzuerhalten.

Im Positionspapier des Landesverbands der Natur- und Waldkindergärten Hessen e.V. zitieren wir Inhalte der Publikationen der Gesellschaft für Aerosolforschung sowie des Robert-Koch-Instituts, die belegen, dass die Infektion im Außenbereich sehr gering ist.
Wir unterstützen das Tragen der medizinischen Masken zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in bestimmten alltäglichen Betreuungssituationen, die wir auch bisher zur Infektionsvermeidung umgesetzt haben und geben Hinweise vom Bundesinstitut Arzneimittel und Medizinprodukte und Erfahrungen in der alltäglichen Umsetzung weiter.

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